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   VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09.NW   

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https://dejure.org/2010,12057
VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09.NW (https://dejure.org/2010,12057)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.01.2010 - 6 K 79/09.NW (https://dejure.org/2010,12057)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 6 K 79/09.NW (https://dejure.org/2010,12057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 Abs 1 Nr 4 BBesG, § 40 Abs 4 BBesG, § 40 Abs 5 BBesG, § 6 Abs 1 BBesG, Art 3 Abs 1 GG
    Zur Kürzung des Familienzuschlags wegen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen einer Kürzung des Familienzuschlags der Stufe 1 wegen Teilzeitbeschäftigung eines Beamten im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Vereinbarkeit einer gesetzliche Begünstigung der Ehe mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Er dient nämlich der Abdeckung höherer Aufwendungen, die dem Beamten oder der Beamtin aus der Ehe oder aus der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der aufgenommenen Person durch das Führen eines erweiterten Hausstands, insbesondere das Vorhalten einer größeren Wohnung, entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005, NVwZ-RR 2006, 259; Urteil vom 9. Mai 2006, NVwZ-RR 2006, 627, jeweils m.w.N., zitiert aus juris).

    Der Familienzuschlag der Stufe 1 soll, wie schon ausgeführt, hierbei einen pauschalen Beitrag zur Deckung des Mehrbedarfs leisten, der aufgrund eines gemeinsamen, erweiterten Hausstands mit unterhaltsberechtigten Personen entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

    Die Differenzierung zwischen den verheirateten Familienzuschlagsberechtigten der Stufe 1 und den Anspruchsberechtigten nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG ist danach im Bundesbesoldungsgesetz angelegt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. November 2007 - 2 BvR 375/06 -, juris; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Im Bereich des Besoldungsrechts kommt dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum politischen Ermessens zu; dieser Gestaltungsspielraum entzieht sich einer Überprüfung, ob das Gesetz die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung trifft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2007, NVwZ-RR 2008, 44, zitiert aus juris).

    Der verheiratete Beamte ist aus der bestehenden Ehe seinem Ehegatten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet; diese Verpflichtung besteht auch, wenn der Ehegatte aktuell selbst berufstätig ist, sie kann sich nämlich jederzeit aktualisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2007, a.a.O.).

    Die Differenzierung zwischen den verheirateten Familienzuschlagsberechtigten der Stufe 1 und den Anspruchsberechtigten nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG ist danach im Bundesbesoldungsgesetz angelegt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. November 2007 - 2 BvR 375/06 -, juris; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 375/06
    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Die Differenzierung zwischen den verheirateten Familienzuschlagsberechtigten der Stufe 1 und den Anspruchsberechtigten nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG ist danach im Bundesbesoldungsgesetz angelegt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. November 2007 - 2 BvR 375/06 -, juris; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

    Der kinderbezogene Mehraufwand wird schon über den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags abgedeckt, bei der Frage des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG hat dieses Moment daher außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007, a.a.O.) Der zusätzliche Bedarf der Familie an einem größeren Hausstand, der durch das gemeinsame Wohnen der Partner ausgelöst wird, wird dagegen hier vom Familienzuschlag der Stufe 1 nicht erfasst.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Die Verfassung selbst bietet damit den sachlichen Differenzierungsgrund für eine Privilegierung der Ehe gegenüber anderen, weniger verbindlichen Lebensformen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, DVBl 2007, 1431, zitiert aus juris).

    Eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung im Sinne der Richtlinie 78/2000/EG steht im Gegensatz zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hier ebenfalls nicht inmitten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Durch die generalisierenden gesetzlichen Normen kann es zu unterschiedlichen Belastungen der Beamten und ihrer Familien kommen, die auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG nicht in jedem Fall vom Dienstherrn ausgeglichen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 B 27/07 -, juris, mit Hinweis auf BVerfGE 6, 55 und BVerfGE 83, 89).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Art. 119 EGV und 141 Abs. 1 und 2 EG und Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 (ABl. L 269, S. 15) verbieten unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Männern und Frauen eine unverhältnismäßige Benachteiligung wegen einer Teilzeitbeschäftigung, da hiervon erheblich mehr Frauen als Männer Gebrauch machen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02 -, DVBl 2004, 188).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Durch die generalisierenden gesetzlichen Normen kann es zu unterschiedlichen Belastungen der Beamten und ihrer Familien kommen, die auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG nicht in jedem Fall vom Dienstherrn ausgeglichen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 B 27/07 -, juris, mit Hinweis auf BVerfGE 6, 55 und BVerfGE 83, 89).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Die Motive des Gesetzgebers widersprechen deshalb hier - im Unterschied zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2005 (BVerwGE 124, 227), auf das der Kläger sich beruft - gerade nicht einer nachträglich eingetretenen Rechtsentwicklung.
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Durch eine dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung entsprechende anteilige Kürzung der Besoldung gemäß § 6 Abs. 1 BBesG tritt eine unzulässige überproportionale Benachteiligung indessen nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 14/04 - HessVGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 UE 2279/07 -, beide juris).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
    Er dient nämlich der Abdeckung höherer Aufwendungen, die dem Beamten oder der Beamtin aus der Ehe oder aus der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der aufgenommenen Person durch das Führen eines erweiterten Hausstands, insbesondere das Vorhalten einer größeren Wohnung, entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005, NVwZ-RR 2006, 259; Urteil vom 9. Mai 2006, NVwZ-RR 2006, 627, jeweils m.w.N., zitiert aus juris).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07

    Festsetzung von Versorgungsbezügen - Quotierungsvorschriften des BeamtVG sind

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